Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kfz - Zulassung mit SEPA-Lastschriftmandat

Überblick

Die Zulassungsstelle darf ein Fahrzeug nur noch dann zulassen oder ummelden, wenn der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin eine Einzugsermächtigung durch Vorlage eines sogenannten SEPA-Lastschriftmandates für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt.

Auf dem SEPA-Lastschriftmandat ist immer sowohl die Unterschrift des Zahlers oder der Zahlerin als auch die des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin erforderlich. Sind Fahrzeughalter oder Fahrzeughalterin und Zahler oder Zahlerin identisch, muss dieser zwei Mal unterschreiben.

Ein Sparkonto darf nicht angegeben werden.

Wenn mehrere Fahrzeuge zugelassen oder umgeschrieben werden sollen, ist für jedes Fahrzeug ein SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen. Die Ermächtigung erlischt, wenn das Fahrzeug abgemeldet wird. Von der Vorlage des Lastschriftmandates darf die Zulassungssstelle nur absehen, wenn das Hauptzollamt auf diese Ermächtigung verzichtet und der Zulassungssstelle eine entsprechende Bescheinigung des Hauptzollamtes vorgelegt wird.

Die Zulassung eines Fahrzeuges ist auch davon abhängig, dass keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen. Zu diesen Rückständen zählen auch Zinsen und Säumniszuschläge. Zur Prüfung, ob Steuerrückstände bestehen, ist die Zulassungssstelle berechtigt, Auskünfte beim Hauptzollamt einzuholen. Die rückständigen Kraftfahrzeugsteuerbeträge sind zunächst an das Hauptzollamt zu zahlen. Diese Zahlung kann nicht über eine Einzugsermächtigung vom Konto des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin erfolgen.

Zulassung durch Bevollmächtigte

Wenn das Fahrzeug durch Bevollmächtigte zugelassen werden soll, muss der Vollmachtgeber oder die Vollmachtgeberin sein Einverständnis erklären, dass den Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse mitgeteilt werden dürfen.

Das SEPA-Lastschriftmandat sowie die Einverständniserklärung finden Sie im Anschluss an diese Information. Sie können diese Vordrucke ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und den Bevollmächtigten zur Zulassung des Fahrzeuges mitgeben. Bitte denken Sie auch daran, den Bevollmächtigten Ihren Personalausweis oder Pass mitzugeben.