Sicher hat das jeder schon einmal erlebt. Man kommt zu seinem Auto und da klemmt ein amtlicher Zettel ("Knöllchen") hinter dem Scheibenwischer.
Was ist zu tun?
In der Regel können Sie diesem kleinen gelben Zettel bereits entnehmen, was Ihnen vorgeworfen wird. Sie sehen Ihr Fahrzeugkennzeichen, die Höhe des Verwarnungsgeldes sowie die Bankdaten der Stadt Bonn.
Wenn Sie nun also nachvollziehen können, dass Sie tatsächlich ordnungswidrig geparkt haben, so können Sie mit den Angaben auf dem Zettel das Verwarngeld überweisen. Mit Eingang des vollständigen Betrages bei der Stadt gilt die Verwarnung als akzeptiert und das Verfahren als abgeschlossen.
Können Sie den Tatvorwurf nicht nachvollziehen, haben Sie die Möglichkeit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Der Fall wird dann noch einmal geprüft. Dies können Sie schon in den nächsten Tagen tun, ohnehin werden Sie bei Nichtbezahlung der Verwarnung nach ca. 14 Tagen noch einmal schriftlich angehört.
Sollte es sich jedoch um eine Zahlkarte handeln, ist dies eine Verwarnung der Polizei. In diesem Fall wenden Sie sich für Rückfragen bitte an die Polizei unter der Telefonnummer (02 28) / 15 0.