Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhält, kann sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.
Eine Ermäßigung auf ein Drittel des Rundfunkbeitrages kann für bestimmte Menschen mit Behinderung ebenfalls auf Antrag erfolgen.
Aktuelle Informationen über die Befreiungs- / Ermäßigungskriterien entnehmen Sie bitte den aktuellen Antragsformularen (siehe Webangebot unten oder an allen städtischen Infostellen oder dem Jobcenter).
Die Bundesagentur für Arbeit / das Jobcenter verschickt seit Juli 2009 mit jedem Arbeitslosengeld-II-Bescheid eine Bescheinigung zur Vorlage. Diese Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Rundfunkbeitragsbefreiung übersandt werden. Über den Antrag der Befreiung entscheidet weiterhin ausschließlich der Beitragsservice von ARD, ZDF und des Deutschlandradio.