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23. Mai 2013



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Rundfunkbeitragsbefreiung / Ermäßigung (ehemals Rundfunkgebühren-Befreiung)


 

99001010111100 99107008010000 99107008000000 18.01.2013 10:04
Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhält, kann sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.

Eine Ermäßigung auf ein Drittel des Rundfunkbeitrages kann für bestimmte Menschen mit Behinderung ebenfalls auf Antrag erfolgen.

Aktuelle Informationen über die Befreiungs- / Ermäßigungskriterien entnehmen Sie bitte den aktuellen Antragsformularen (siehe Webangebot unten oder an allen städtischen Infostellen oder dem Jobcenter).

Die Bundesagentur für Arbeit / das Jobcenter verschickt seit Juli 2009 mit jedem Arbeitslosengeld-II-Bescheid eine Bescheinigung zur Vorlage. Diese Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Rundfunkbeitragsbefreiung übersandt werden. Über den Antrag der Befreiung entscheidet weiterhin ausschließlich der Beitragsservice von ARD, ZDF und des Deutschlandradio.


Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Anliegen nicht um eine städtische Aufgabe handelt und für die Angaben keine Gewähr übernommen werden kann!
Welche Unterlagen Sie benötigen, entnehmen Sie bitte dem Webangebot.
Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Webangebot.
Webangebot zur Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag
URL: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/ermae ssigung_und_befreiung.shtml





 


 

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