Schwerbehinderte Menschen haben nach sechs Monaten der Beschäftigung einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz und können nur mit der Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes gekündigt werden. Der Arbeitgeber muss vor Ausspruch einer Kündigung einen entsprechenden Antrag beim Integrationsamt stellen. Für die Stadt Bonn ist die Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben zuständig. Diese führt dann ein Anhörungsverfahren durch und versucht eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erreichen. Nach Abschluss der der Sachverhaltsermittlung entscheidet das Integrationsamt über den Antrag.
Andrea Stumph
Sachgruppenleiterin
Zimmer -1.03
Telefon: 0228 - 77 52 20
Telefon2: 0228 - 92 68 34 42
Susanne Walter
Sachbearbeiterin
Zimmer -1.02
Telefon: 0228 - 77 47 39 (Mo. - Do. vormittags)
Telefon2: 02645 -97 67 37 3 (Mo. - Do. nachmittags)
Jürgen Orth
Sachbearbeiter
Zimmer -1.01
Telefon: 0228 - 77 48 23
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Constanze Heinrich
Sachbearbeiterin
Zimmer -1.02
Telefon: 0228 - 77 48 58 (vormittags)
Zeppelinstraße 7a
53177 Bonn
Beratungen nur nach Terminvereinbarung
Termine sind innerhalb der allgemeinen Öffnungszeit der Stadtverwaltung (Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr) möglich
zusätzliche telefonische Servicezeit:
Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr
Haltesstelle Bad Godesberg Stadthalle
Verkehrsmittel: Bus
Linie(n): 610, 611, 612, 614, 63, 638, 67, 852, 856, 857
Bad Godesberg Bahnhof
Verkehrsmittel: Bahn
Linie(n): 16, 63
Bad Godesberg Bahnhof
Verkehrsmittel: Bahn
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