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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kfz - Ausfuhrkennzeichen

Überblick

Ausfuhrkennzeichen werden nur den Antragsteller*innen zugeteilt, die entweder

  • ihren Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Bonn haben
  • oder nicht in Deutschland gemeldet sind.

Das Ausfuhrkennzeichen kann auch von Personen beantragt werden, die keinen Wohnsitz in Deutschland und der Europäischen Union haben. In dem Fall muss die oder der Antragsteller*in mit Wohnsitz im Ausland eine empfangsbevollmächtige Person (natürliche Person), die mit Hauptwohnsitz in Bonn gemeldet sein muss, benennen, und die genau wie die oder der Antragsteller*in persönlich anwesend sein muss. 

Das Fahrzeug ist in jedem Fall der KFZ-Zulassungsbehörde vorzuführen.