Ein Saisonkennzeichen ist nur für einen bestimmten Zeitraum (mindestens 2 Monate, aber höchstens 11 Monate) des Jahres gültig. Sie können einen Zeitraum (nur volle Monate) auswählen, in dem Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zugelassen sein soll.
Das Saisonkennzeichen erspart die jährliche An- und Abmeldung und wird deshalb häufig bei Krafträdern, Wohnwagen und Cabrios genutzt.
Das Saisonkennzeichen kann mit einem Kennzeichen für historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen) kombiniert werden. Beachten Sie bitte, dass je nach Kennzeichengröße max. acht Zeichen (einschließlich Saisonangabe und Buchstabe H) zulässig sind.
Der Umtausch des Fahrzeugscheines in die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie des Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei der Bearbeitung Ihres Anliegens gesetzlich vorgeschrieben.
1. Es ist ein Termin erforderlich.
Diesen können Sie über das unten verlinkte Onlineformular reservieren.
2. Ist der nächste angebotene Termin für Sie zu spät?
Wir schalten - je nach tagesaktueller Personalkapazität - werktags ab 8 Uhr und zum Teil nachmittags immer wieder neue Termine frei.
Stornierte Termine werden automatisch wieder zur Verfügung gestellt. Bitte sehen Sie zwischendurch erneut nach, ob ein früherer Termin für Sie verfügbar ist.
3. Telefonisch können keine anderen Termine vergeben werden.
4. Notfälle bzw. besonders dringende Anliegen
Dann können Sie auch persönlich ins Dienstleistungszentrum kommen. Bitte planen Sie dabei aber längere Wartezeiten ein. Unter Umständen kann es passieren, dass Sie - je nach Verfügbarkeit – erst einen Termin für einen Folgetag erhalten können und erneut anreisen müssen.
5. Außerhalb des sog. Betriebszeitraumes darf sich das Kraftfahrzeug nicht auf öffentlicher Verkehrsfläche befinden.
6. Eine Schildermontage durch städtische Bedienstete kann nicht erfolgen!
Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n sind zusätzlich vorzulegen:
Mindestkosten 27,50 Euro; je nach Bearbeitungsaufwand kann sich diese Gebühr erhöhen.
Eine Bezahlung mit ec-Karte ist möglich.
Terminreservierung im Dienstleistungszentrum Bonn [Onlineformular]
Datei: https://netappoint.de/ot/stadtbonn/?company=stadtbonn
SEPA-Lastschriftmandat [PDF]
Datei: https://www3.bonn.de/forms/findform?shortname=sepa&formtecid
=2&areashortname=Bonn
KFZ/Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde [Onlineformular]
Datei: https://formulare.bonn.de/metaform/Form-Solutions/sid/assist
ant/5a127e5cc2dc08a0f4b5c9c0
Dienstleistungszentrum
Telefon: 0228 - 77 66 77
Telefax: 0228 - 77 961 98 14
Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten
Berliner Platz 2
53 111 Bonn
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr
Zusätzliche telefonische Servicezeit
Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bus
Linie(n): 602, 604, 605
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bahn
Linie(n): 61, 62, 66, 67