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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Hilfe zur Erziehung - Hilfe für junge Volljährige -Eingliederungshilfe

Überblick

Diese Hilfe(n) können Eltern oder anderen Personensorgeberechtigten (jungen Volljährigen für sich selbst) für ihr Kind/Jugendlichen auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) gewährt werden.

Voraussetzung dafür ist ein Antrag bei den Fachdiensten für Familien- und Erziehungshilfe in den Stadtbezirken. Einen Anspruch auf eine solche Hilfe haben Eltern oder andere Personensorgeberechtigte immer dann, wenn eine dem Wohle des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht (mehr) gewährleistet und deshalb die Gewährung von Hilfe zur Erziehung geeignet und notwendig ist.

Vorrangiges Ziel der Hilfe ist es, eine Unterbringung außerhalb der Familie zu vermeiden und Unterstützung zu geben, damit die Eltern baldmöglichst wieder alleinverantwortlich für ihr Kind oder den Jugendlichen sorgen können.

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist gesetzlich verpflichtet, bei der Bewilligung einer Hilfe zur Erziehung zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfange Eltern aufgrund der jeweiligen Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse an den Kosten der gewährten Hilfe beteiligt werden müssen.