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Abmeldung nach dem Meldegesetz


 

99001025110400 25.10.2011 10:49
Eine Abmeldung ist nur erforderlich bei Umzug
  • ins Ausland
  • von der Nebenwohnung zur Hauptwohnung
  • "ohne festen Wohnsitz"

Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung grundsätzlich erst ab dem Tag des Auszuges erfolgen kann. Nur in Ausnahmefällen kann bereits vor dem tatsächlichen Tag des Auszuges eine Abmeldung vorgenommen werden.

Meldepflichtig ist, wer aus einer Wohnung auszieht und im Inland keine neue Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, aus dessen Wohnung diese Personen ausziehen. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung/der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen.

Grundsätzlich ist der Abmeldeschein persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muss aber den Meldeschein selbst - bei Familien genügt eine Unterschrift - unterschreiben. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status - Haupt-/Nebenwohnung.

Lesen Sie bitte die Hinweise und Erläuterungen im Formularsatz zur Abmeldung (s.u.).

Der Abmeldeschein kann auch mit der Post übersandt werden. Bitte achten Sie dann aber darauf, dass alle erfragten Angaben genau beantwortet sind. Geben Sie für einen evtl. Rückruf Ihre Telefonnummer an.


Um Wartezeiten bei Ihrer persönlichen Vorsprache zu vermeiden, können Sie online einen Termin über eines der unter "Formulare & Informationen" hinterlegten Onlineformulare reservieren.
  • Abmeldevordruck (Formularsatz); siehe unter Formulare & Informationen
  • Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass)
  • Auszugsbestätigung des Wohnungsgebers - nur erforderlich bei Abmeldung "ohne festen Wohnsitz"
gebührenfrei

Bürgeramt Bonn, Berliner Platz 2
53 111 Bonn


Bürgeramt Bad Godesberg, Kurfürstenallee 2-3
53 177 Bonn


Bürgeramt Beuel, Friedrich-Breuer-Straße 65
53 225 Bonn


Bürgeramt Hardtberg, Villemombler Str. 1
53 123 Bonn


Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr
Zusätzliche telefonische Servicezeit am Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr


Bürgeramt
URL: http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/stadtverwal tung_im_ueberblick/00788/index.html



 


 

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