Wenn Sie eine geförderte Wohnung beziehen möchten, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Sie müssen den WBS beantragen. Er gilt für zwölf Monate und nur in Nordrhein-Westfalen. Der WBS beinhaltet die maximale Wohnfläche nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder.
Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, hängt davon ab, ob Sie die vom Land NRW vorgegebenen Grenzen beim Einkommen einhalten. Diese betragen für einen
zuzüglich für jede weitere zum Haushalt gehörende Person 5 360 Euro. Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 700 Euro. In Ausnahmefällen ist es möglich, die genannten Einkommensgrenzen um bis zu fünf Prozent zu überschreiten.
Sie können den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein schriftlich oder per E-Mail stellen. Die Ausstellung des WBS kostet 20 Euro; Personen mit Bonn-Ausweis zahlen fünf Euro. Die Antragsformulare erhalten Sie zum Download (siehe unten auf dieser Seite), im Stadthaus oder postalisch auf Anforderung. Die Wohnberechtigungsscheine werden Ihnen per Post zugeschickt.
Wenn Sie eine Wohnungsvormerkung beantragt haben, werden Ihre Unterlagen nach Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines an die Wohnungsvermittlung weitergeleitet. Kann Ihnen ein Wohnberechtigungsschein nicht erteilt werden, ist eventuell trotzdem eine Vermittlung möglich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Wohnungsvermittlung.
Wohnberechtigungsschein – Chancenrechner
Mit dem WBS-Chancen Rechner (siehe unter "Formulare & Informationen") können Sie vorab unverbindlich prüfen, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben könnten. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung auf Ihren Angaben basiert und damit ein unverbindliches Ergebnis darstellt. Die endgültige Entscheidung trifft die Abteilung Wohnen.
Welche Unterlagen Sie mitbringen bzw. beifügen müssen, entnehmen Sie bitte der Übersicht "Erforderliche Nachweise und Unterlagen zum Antrag des Wohnberechtigungsscheines" in der Rubrik "Formulare und Informationen".
Antrag auf Wohnberechtigungsschein [Onlineformular]
Datei: https://formulare.bonn.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/as
sistant/5ba0afdac2dc79b79ebf1526
Wohnberechtigungsschein - Einkommenserklärung zum Wohnberechtigungsschein [PDF]
Datei: https://www3.bonn.de/forms/findform?shortname=einkommenserkl
aerung&formtecid=2&areashortname=Bonn
Wohnberechtigungsschein - Erforderliche Nachweise und Unterlagen [PDF, 190 KB]
Datei: http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdien
ste_online/buergerservice_a_z/00459/index.html?lang=de&download=M3wBUQCu%2F8ulmKDu36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpzLhmfhnapmm
c7Zi6rZnqCkkIR6gX97bKbXrZ2lhtTN34al3p6YrY7P1oah162apo3X1cjYh
2%2BhoJRn6w%3D%3D
Wohnberechtigungsschein - Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohnberechtigungsschein [PDF]
Datei: https://www3.bonn.de/forms/findform?shortname=verdienstnachw
eis&formtecid=2&areashortname=Bonn
Wohnungsvormerkung [Onlineformular]
Datei: https://formulare.bonn.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/as
sistant/5aa6a5eac2dcdf6daf76e390
Chancenrechner Wohnberechtigungsschein [Onlineformular]
Datei: https://wbs-chancenprüfer.de/
Herr Petraschke
Sachbearbeiter
Etage 3 B
Telefon: 0228 - 77 49 91
Telefax: 0228 - 77 961 96 18
Frau Xanthopoulos
Sachbearbeiterin
Etage 3 B
Telefon: 0228 - 77 29 37
Telefax: 0228 - 77 961 96 18
Stadthaus, Berliner Platz 2
53111 Bonn
Beratungen nur nach Terminvereinbarung innerhalb der folgenden Zeiten:
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag und Freitag 8 bis 13 Uhr
mittwochs geschlossen
Zusätzliche telefonische Servicezeit
Dienstag von 13 bis 16 Uhr
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bus
Linie(n): 602, 604, 605
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bahn
Linie(n): 61, 62, 66, 67