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Führerschein/ Fahrgastbeförderung - Erstantrag (Taxischein)


 

99001007111101 21.01.2009 15:51
Sie wohnen mit Hauptwohnsitz in Bonn und möchten gewerblich oder geschäftsmäßig in einem der folgenden Fahrzeuge Personen befördern: Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw für Ferienziel-Fahrten, Pkw im Linienverkehr oder ein Fahrzeug im Schüler- oder Behindertenspezialverkehr.

Bevor Sie diese Tätigkeit aufnehmen, also tatsächlich Personen von A nach B fahren können, müssen Sie im Besitz eines Führerscheines zur Fahrgastbeförderung sein.


Voraussetzungen

Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen Sie folgende Antragsvoraussetzungen erfüllen:
  • Mindestalter 21 Jahre, bei Krankenwagen 19 Jahre
  • Führerschein Klasse 3, jetzt B seit mindestens zwei Jahren, bei Krankenwagen ein Jahr
  • körperliche und geistige Eignung (siehe unten)
  • Sie müssen die persönliche Zuverlässigkeit für den Personentransport haben, so dürfen etwa keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße gegen Sie bestehen oder vorliegen.
Sollten Sie den "neuen" Führerschein im Kartenformat noch nicht besitzen, müssen Sie außerdem Ihren bisherigen Führerschein umtauschen.

Körperliche und geistige Eignung

Für den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung müssen Sie die nachfolgenden Bescheinigungen vorlegen:
  • Ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis eines Augenarztes. Diese Untersuchung können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durchführen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten / Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit
  • Ärztliche Eignungsbescheinigung. Sie können die Untersuchung von einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein!
  • Leistungspsychologisches Gutachten (Leistungstest). Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und einigen weiteren Kriterien. Der Test kann nur in bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Apparaturen verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind, also Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmer, Hilfsorganisationen im Krankentransport.
Ihr Ansprechpartner hierzu ist die Taxizentrale, Telefon 02 28 /  55 55 500.
  • Personalausweis oder Pass
  • Führerschein im Kartenformat
  • Nachweise zur körperlichen und geistigen Eignung (siehe unten)
  • Das Führungszeugnis der Belegart "O" können Sie bei den Bürgerämtern beantragen.
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister. Der Auszug aus dem Verkehrszentralregister wird bei der Antragstellumg von der Sachberarbeiterin / dem Sachbearbeiter der Fahrerlaubnisbehörde für Sie beantragt.
  • Nachweis der Ortskenntnis. Wenn Sie in Bonn in der Fahrgastbeförderung tätig sein wollen, so müssen Sie über die notwendige Ortskenntnis in Bonn verfügen. Das bedeutet, dass Sie bei einer Prüfung nachweisen müssen, dass Ihnen zum Beispiel die wichtigsten öffentlichen Einrichtungen, etwa Bahnhöfe, Krankenhäuser, Ämter, aber auch die wichtigsten Hauptverkehrsstraßen bekannt sind.
42,60 EUR
Webangebot der Taxizentrale
URL: http://www.taxibonn.de/service.html

Philipp Krichel
Sachbearbeiter

Passage
Zuständigkeit: Führerscheinangelegenheiten A-E
Telefon: (02 28) 77 33 35
Telefax: (02 28) 77 35 91


fahrerlaubnisbehoerde@bonn.de
E-Mail-Adresse: mailto:fahrerlaubnisbehoerde@bonn.de

Sonja Noetzel
Sachbearbeiterin

Passage
Zuständigkeit: Führerscheinangelegenheiten F-J
Telefon: (02 28) 77 33 27
Telefax: (02 28) 77 35 91


fahrerlaubnisbehoerde@bonn.de
E-Mail-Adresse: mailto:fahrerlaubnisbehoerde@bonn.de

Claudia Ruge
Sachbearbeiterin

Passage
Zuständigkeit: Führerscheinangelegenheiten K-N
Telefon: (02 28) 77 33 24
Telefax: (02 28) 77 35 91


fahrerlaubnisbehoerde@bonn.de
E-Mail-Adresse: mailto:fahrerlaubnisbehoerde@bonn.de

Julia Wieler
Sachbearbeiterin

Passage
Zuständigkeit: Führerscheinangelegenheiten O-S
Telefon: (02 28) 77 54 56
Telefax: (02 28) 77 35 91


fahrerlaubnisbehoerde@bonn.de
E-Mail-Adresse: mailto:fahrerlaubnisbehoerde@bonn.de

Sabine Neußer
Sachbearbeiterin

Passage
Zuständigkeit: Führerscheinangelegenheiten T-Z
Telefon: (02 28) 77 33 22
Telefax: (02 28) 77 35 91


fahrerlaubnisbehoerde@bonn.de
E-Mail-Adresse: mailto:fahrerlaubnisbehoerde@bonn.de

Stadthaus, Berliner Platz 2
53 111 Bonn

Stadtplan
Stadtplan: http://stadtplan.bonn.de/mapbender/kartenausschnitt.pl?anwen dung=Bonn.de+-+Lageplan&strasse=Berliner+Platz&hausnummer=2& label=Dienstgeb%E4ude+Berliner+Platz+2+%28Stadthaus%29& kartentyp=Stadtplan&width=1004& height=748&scale=3000& marker=1&font=Verdana& fontcolor=5D93B2&fontsize=14& pagecolor=DEEBF7&navigation=2&

Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr
Zusätzliche telefonische Servicezeit am Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr


Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bus
Linie(n): 602, 604, 605


Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bahn
Linie(n): 61, 62, 66, 67


Fahrerlaubnisbehörde
URL: http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/stadtverwal tung_im_ueberblick/00787/index.html





 


 

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