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17. Mai 2012



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Sterbefallanzeige / Sterberegister


 

TMP0000 06.03.2012 10:00
Das Standesamt ist dafür zuständig nach einem Todesfall die Sterbeurkunde auszustellen. Von den Sterbeurkunden werden Mehrausfertigungen für die Renten-, Kranken- und ggf. Lebensversicherung und das Nachlassgericht gefertigt.

Der Standesbeamte darf den Todesfall nur dann in das Sterberegister eintragen, wenn er ihm angezeigt wird. Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag - der Samstag gilt nicht als Werktag - anzuzeigen.

Hierzu sind folgende Personen verpflichtet:
  • jede Person, die mit der/dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
  • jede andere Person, die unmittelbar davon Kenntnis hat
Der Sterbefall ist grundsätzlich persönlich anzuzeigen.

Bei einem Sterbefall in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen erfolgt die Anzeige schriftlich durch die Einrichtung.



In den ersten drei Monaten erhalten Sie die Urkunden bei den unten aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Sollte der Sterbefall länger als drei Monate zurückliegen, so wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an die für "Personenstandsurkunden" zuständigen Ansprechpartner.
  • ärztliche Todesbescheinigung
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz
  • Geburtsurkunde der oder des Verstorbenen
  • zu der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft der oder des Verstorbenen: die Eheurkunde bzw. Urkunde über die Begründung der Lebenspartnerschaft
  • wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft bereits aufgelöst war:
    Sterbeurkunde des zuvor verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners oder bei Geschiedenen das Scheidungsurteil
Durch die Änderungen des neuen Personenstandsrechts zum 1. Januar 2009 kann es sein, dass ältere Urkunden, die Ihnen zum/zur Verstorbenen vorliegen, noch eine andere Bezeichnung tragen. Bitte fragen Sie hierzu die unten aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Fremdsprachige Urkunden sind grundsätzlich neben dem Original mit einer deutschen Übersetzung, gefertigt von einem inländischen vereidigten Übersetzer, vorzulegen.

Die Beurkundung ist gebührenfrei.

Die Ausstellung von Urkunden für den privaten Gebrauch ist gebührenpflichtig.
Erste Urkunde: 10 Euro (Mehrausfertigungen jeweils die Hälfte der vorgenannten Gebühr)


Ansprechpartner Personenstandsurkunden / Sterbeurkunde
URL: http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdien ste_online/buergerservice_a_z/01521/index.html?lang=de


Ingeborg Rechmann
Standesbeamtin

Eingang: Quantiusstraße 1
Zimmer: 116

Telefon: (02 28) 77 47 14
Telefax: (02 28) 77 61 26


ingeborg.rechmann@bonn.de
E-Mail-Adresse: mailto:ingeborg.rechmann@bonn.de

Heidemarie Molberg
Standesbeamtin

Eingang: Quantiusstraße 1
Zimmer: 117

Telefon: (02 28) 77 35 09
Telefax: (02 28) 77 61 26


heidemarie.molberg@bonn.de
E-Mail-Adresse: mailto:heidemarie.molberg@bonn.de

Bettina Hagenow
Standesbeamtin

Eingang: Quantiusstraße 1
Zimmer: 115

Telefon: (02 28) 77 49 11
Telefax: (02 28) 77 61 26


bettina.hagenow@bonn.de
E-Mail-Adresse: mailto:bettina.hagenow@bonn.de

Karin Radermacher
Standesbeamtin

Eingang: Quantiusstraße 1
Zimmer: 114

Telefon: (02 28) 77 35 06
Telefax: (02 28) 77 61 26


karin.radermacher@bonn.de
E-Mail-Adresse: mailto:karin.radermacher@bonn.de

Poppelsdorfer Allee 24
53103 Bonn

Stadtplan
Stadtplan: http://stadtplan.bonn.de/mapbender/kartenausschnitt.pl?anwen dung=Bonn.de+-+Lageplan&strasse=Poppelsdorfer+Allee&hausnummer=24& label=Standesamt+Bonn&kartentyp=Stadtplan& width=1004&height=748& scale=3000&marker=1& font=Verdana&fontcolor=5D93B2& fontsize=14&pagecolor=DEEBF7& navigation=2

Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag und Freitag 8 bis 13 Uhr
sowie Montag bis Freitag nach Vereinbarung

Zusätzliche telefonische Servicezeit:
Dienstag von 13 bis 16 Uhr und
Mittwoch 8 bis 16 Uhr


Haltestelle Poppelsdorfer Allee
Verkehrsmittel: Bahn
Linie(n): 61, 62


Haltestelle Poppelsdorfer Allee
Verkehrsmittel: Bus
Linie(n): 600, 601, 602, 603, 604, 605, 606, 607, T650


Standesamt Bonn
URL: http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/stadtverwal tung_im_ueberblick/00790/index.html



 


 

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