Voraussetzung
Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Jägerprüfung.
Gültigkeit
Der Jagdschein ist im gesamten Bundesgebiet gültig.
Beantragung / Verlängerung
Jagdscheine können bei der unteren Jagdbehörde/ Bürgerdiensten / Abteilung Ordnungs-, Markt- und Gewerbeangelegenheiten (Stadthaus, Etage 3 A) ohne Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten beantragt und verlängert werden. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Jagdscheinverlängerungen sind für das kommende Jagdjahr (ab 01.04.) ab dem 02.01. möglich.
Bei erstmaliger Erteilung eines Jahresjagdscheines (1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre):
Bei Verlängerungen:
Bei erstmaliger Erteilung eines Falknerjagdscheines (1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre):
Bei Verlängerungen:
Bei erstmaliger Erteilung eines Jugendjagdscheines (1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre):
Bei Verlängerungen:
Bei erstmaliger Erteilung eines Tagesjagdscheines (gültig für 14 aufeinanderfolgende Tage):
Bei Verlängerungen:
Voraussetzungen für die Jägerprüfung:
Zulassung zur Jägerprüfung:
Jagdschein für 1 Jagdjahr: 80 Euro
Jagdschein für 2 Jagdjahre: 140 Euro
Jagdschein für 3 Jagdjahre: 200 Euro
Falknerjagdschein für 1 Jagdjahr: 42,50 Euro
Falknerjagdschein für 2 Jagdjahre: 75 Euro
Falknerjagdschein für 3 Jagdjahre: 102,50 Euro
Jugendjagdschein für 1 Jagdjahr: 42,50 Euro
Jugendjagdschein für 2 Jagdjahre: 75 Euro
Jugendjagdschein für 3 Jagdjahre: 102,50 Euro
Jagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage: 27 Euro
Gebühr für die Jägerprüfung: 250 Euro
Gebühr für ein Ersatzprüfungszeugnis: 35 Euro
Gebühr für die Ausstellung eines Jagdscheindoppel: 30 Euro
Bar, es ist keine Kartenzahlung möglich.
Jägerprüfung [Onlineformular]
Datei: https://formulare.bonn.de/metaform/Form-Solutions/sid/assist
ant/596326d7c2dcc3e2f522f0a9
Sonja Zavelberg
Sachbearbeiterin
Etage 3 A
Telefon: 0228 - 77 25 45
Telefax: 0228 - 77 33 90
Helmut Beines
Sachbearbeiter
Etage 3 A
Telefon: 0228 - 77 25 46
Telefax: 0228 - 77 33 90
Stadthaus, Berliner Platz 2
53111 Bonn
Ordnungsangelegenheiten
Montag und Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr
Zusätzliche telefonische Servicezeit:
Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr
Veranstaltungskoordination
nach Terminvereinbarung
Die Untere Jagd- und Fischereibehörde bleibt am Dienstag, 24.04.2018, wegen der Jägerprüfung geschlossen.
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bus
Linie(n): 602, 604, 605
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bahn
Linie(n): 61, 62, 66, 67