Ausländerinnen und Ausländer benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel orientiert an ihrem Aufenthaltszweck.
Es gibt folgende Arten des Aufenthaltstitels:
Jede Aufenthaltserlaubnis wird im Scheckkartenformat als "elektronischer Aufenthaltstitel" (eAT) ausgestellt. Dieser wird nicht in der Ausländerabteilung hergestellt, sondern in der Bundesdruckerei in Berlin. Das Verfahren nimmt eine Bearbeitungszeit von ca. 4-6 Wochen in Anspruch.
Für die Dauer der Bearbeitung wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Nähere Informationen zum eAT finden Sie nachfolgenden unter "Formulare & Informationen".
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Erledigung dieses Anliegens einen Termin benötigen.
Die Terminvereinbarung können Sie über das u. a. Onlineformular oder telefonisch vornehmen. Wenn alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Terminvergabe im Gespräch sein sollten, wird Ihr Terminwunsch vom Bürgertelefon aufgenommen und anschließend vom Ausländeramt bearbeitet.
Einen Termin für die Abholung des eAT erhalten Sie während der Beantragung.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Eine Vertretung durch Dritte ist grundsätzlich nicht möglich.
Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und den ggf. anfallenden Gebühren erhalten Sie bei der Terminvereinbarung.
Für die (erstmalige) Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels werden folgende Gebühren nach der Aufenthaltsverordnung erhoben:
Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU oder einer ICT-Karte:
Bei Minderjährigen ist die Hälfte der genannten Gebühren zu entrichten.
Mobiler-ICT-Karte:
Bei Minderjährigen ist die Hälfte der genannten Gebühren zu entrichten.
Daueraufenthalt-EG:
109 Euro
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte (§ 19 Abs. 1 AufenthG):
147 Euro
Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 Abs. 4 des AufenthG):
124 Euro
Niederlassungserlaubnis für Minderjährige (§ 35 Abs. 1 Satz 1 AufenthG):
55 Euro
Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen:
113 Euro.
EC-Zahlung ist möglich.
Terminvereinbarung mit dem Ausländeramt [Onlineformular]
Keine Einbürgerung!
Datei: https://formulare.bonn.de/metaform/Form-Solutions/sid/assist
ant/58529142e4b05853d08b6278
Ausländeramt (Terminvereinbarung)
Telefon: 0228 - 77 60 00
(montags bis donnerstags 8 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr,
freitags 8 bis 12 Uhr)
Telefax: 0228 - 47 81 01
Herr Happ
Sachgebietsleiter
Telefon: 0228 - 77 63 26
Telefax: 0228 - 47 81 01
Herr Lakow
Sachgebietsleiter
Telefon: 0228 - 77 63 34
Telefax: 0228 - 47 81 01
Herr Wendels
Sachgebietsleiter
Telefon: 0228 - 77 63 33
Telefax: 0228 - 47 81 01
Oxfordstraße 19
53 111 Bonn
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch im Ausländeramt einen Termin. Die Terminvereinbarung kann telefonisch oder online erfolgen, bitte beachten Sie die Hinweise in den jeweiligen Anliegen.
Termine sind während der folgenden Zeiten möglich:
Montag, Dienstag, Freitag 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr
Mittwochs geschlossen
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bus
Linie(n): 602, 604, 605
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bahn
Linie(n): 61, 62, 66, 67
Haltestelle Bertha-von-Suttner-Platz
Verkehrsmittel: Bahn
Linie(n): 62, 65, 66, 67
Haltestelle Bertha-von-Suttner-Platz
Verkehrsmittel: Bus
Linie(n): 529, 537, 550, 551, 600, 601, 602, 603, 604, 605, 606, 607, 608, 609, 640
Haltestelle Friedensplatz
Verkehrsmittel: Bus
Linie(n): alle Linien Haltestelle Friedensplatz