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Bundesstadt Bonn

Gehwegparken: Stadt lädt in Rüngsdorf zu Rundgängen ein

Die Gehwege in Bonn sollen sicher und für alle nutzbar gemacht werden, vor allem für Menschen mit Kinderwagen oder Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. In zahlreichen Straßen im Stadtgebiet, wie der Cäsariusstraße und Heisterbachstraße in Rüngsdorf (Stadtbezirk Bad Godesberg), sind die Gehwege aber viel zu schmal.

Um eine Mindestbreite von 1,50 Metern auf den Gehwegen herzustellen, muss in Cäsariusstraße und Heisterbachstraße die Parksituation geändert werden. In Zukunft wird ein gekipptes Parken auf beiden Seiten der zwei Straßen nicht mehr möglich sein. Hinzu kommt: Die Fahrbahn zwischen den geparkten Fahrzeugen ist für größere Fahrzeuge kaum noch befahrbar, was auch die Rettungswege beeinträchtigt.

Um über die geplanten Änderungen beim Parken in einen Austausch mit den unmittelbaren Betroffenen zu kommen, lädt die Stadtverwaltung mit einem Informationsbrief, der an die Anlieger*innen verteilt worden ist, zu Rundgängen ein. Alle Anregungen und Vorschläge werden anschließend gesammelt, geprüft und ausgewertet, so dass der Bezirksvertretung Bad Godesberg und dem Rat der Stadt Bonn eine entsprechende Planung vorgestellt werden kann.  

An folgenden Tagen werden die Rundgänge für die Anwohner*innen stattfinden:

  • Mittwoch, 3. April 2024, von 16 bis 17:30 Uhr
  • Montag, 15. April 2024, von 16 bis 17:30 Uhr und von 17:30 bis 19 Uhr
  • Donnerstag, 18. April 2024, von 16 bis 17:30 Uhr und von 17:30 bis 19 Uhr

Aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse vor Ort können pro Termin maximal 15 Personen teilnehmen. Daher ist eine Online-Anmeldung unter  www.bonn-macht-mit.de/rundgang-gehwegparken (Öffnet in einem neuen Tab) notwendig.

Hintergrund

Die Stadtverwaltung rückt im Rahmen der Mobilitätswende die Gehwege in Bonn stärker in den Mittelpunkt. An vielen Stellen im Stadtgebiet sind diese zu eng, wodurch viele Menschen die Wege nicht sicher oder gar nicht nutzen können. Das gilt insbesondere für Straßen, auf denen in der Vergangenheit gekipptes Parken auf dem Gehweg erlaubt wurde. Dadurch wird die erforderliche Mindestbreite für Gehwege von 1,50 Meter häufig unterschritten. Sichere und nutzbare Gehwege sind daher ein wichtiges Angebot im Zuge der Mobilitätswende.

Diese Breite wurde als notwendiges Mindestmaß in mehreren Urteilen gerichtlich bestätigt. Menschen, die zu Fuß gehen, haben damit prinzipiell einen Anspruch auf diese Mindestbreite. Diese Mindestbreite ist in Bonn durch verschiedene Ratsbeschlüsse, zuletzt zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie Anfang des Jahres 2022, bestätigt worden. 

Weitere Informationen rund um das Thema Fußverkehr und Parkraumstrategie gibt es im Internet unter  www.bonn.de/mobilitaet (Öffnet in einem neuen Tab).