Die Gebührensätze sind angehoben worden. Grund sind die allgemein höheren Kosten aufgrund der Inflation, wie beispielsweise die gestiegenen und steigenden Material- und Personalkosten. Zudem gilt für die Gebührensätze das Kostendeckungsprinzip: Das Gebührenaufkommen soll die Kosten in der Regel decken, darf diese jedoch nicht übersteigen.
Müllentsorgung
Der Gebührenbedarf für 2024 steigt gegenüber 2023 um knapp 6,2 Millionen Euro – und dadurch die Gebührensätze für die Restmüllentsorgung zum 1. Januar 2024 um 13,99 Prozentpunkte. Für eine vierköpfige Familie mit einer 120-Liter-Restmüll-Tonne, 14-tägliche Leerung, wird sich die Jahresgebühr von bisher 229,04 auf 261,08 Euro erhöhen.
Straßenreinigung
Die Gebührensätze für die Straßenreinigung werden bei den regulären Straßen je nach Straßenart zwischen 0,57 und 0,81 Euro und bei den Straßen mit erhöhtem Reinigungsaufwand (Reinigungsklasse D, das sind hauptsächlich die Fußgängerzonen) zwischen 0,80 und 1,14 Euro je Frontmeter angehoben. Bei einem Einfamilienhaus mit 15 Metern Frontlänge, Anliegerstraße, wöchentliche Reinigung, ergibt sich eine um 12,15 Euro höhere Jahresgebühr (bisher 97,95 Euro, neu dann 110,10 Euro; plus 12,4 Prozentpunkte).
Abwasserbeseitigung
Die Gebühren für das Schmutzwasser erhöhen sich von 2,64 auf 2,87 Euro (plus 8,71 Prozentpunkte) je Kubikmeter und die Gebühren für die Niederschlagsentwässerung von 1,40 auf 1,43 Euro (plus 2,14 Prozentpunkte) je Quadratmeter der an die Kanalisation angeschlossenen bebauten und befestigten Fläche.
Bei einer vierköpfigen Familie mit einem Frischwasserverbrauch von 150 Kubikmetern und einem Hausgrundstück mit einer bebauten und befestigten Fläche von 120 Quadratmetern steigen die Abwassergebühren von bisher 564 Euro im Jahr 2023 auf 602,10 Euro im Jahr 2024. Dies entspricht einer Mehrbelastung von 6,76 Prozentpunkten.