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Bundesstadt Bonn

Neuer Wahlgang für Stadtbaurat ist möglich

Die Bezirksregierung Köln hat in einem Schreiben an Oberbürgermeisterin Katja Dörner die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung bestätigt, nach der ein weiterer Wahlgang für den Beigeordneten für Planung, Umwelt und Verkehr, kurz Stadtbaurat, in der nächsten Ratssitzung am 1. Februar 2024 rechtlich möglich ist. Eine Neuausschreibung der Beigeordnetenstelle ist für eine Wiederwahl nicht notwendig. Stadtbaurat Helmut Wiesner hatte in einem ersten Wahlgang in der Ratssitzung am 12. Dezember nicht die notwendige Stimmenzahl erhalten; es wurden 31 Ja-, 31 Nein-Stimmen und eine Enthaltung abgegeben.

Die Gemeindeordnung enthält keine Regelung, die eine Wiederholung der Abstimmung über die Wiederwahl beschränkt. Daher kann gemäß § 71 Absatz 2 der Gemeindeordnung auch bei einem weiteren Wahlgang auf eine Ausschreibung verzichtet werden. 

Helmut Wiesner ist bereit, sich einer Wiederwahl zu stellen.