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Bundesstadt Bonn

Katzenkastration

Ihre Pflicht als Katzenhalterin oder Katzenhalter: Lassen Sie Ihre Katzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren, bevor sie ins Freie dürfen.

Freigängerkatzen müssen seit Juli 2012 kastriert werden.

Um Katzenelend zu vermeiden, gilt seit Juli 2012 die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen im Gebiet der Bundesstadt Bonn. Durch die unkontrollierte Vermehrung von Hauskatzen und verwilderten Katzen ist es in vielen Städte zu einer hohen Population von Katzen gekommen, so auch in Bonn. Viele dieser Tiere leben in einem elenden Zustand: Sie sind verwahrlost, oft krank und befallen von Flöhen und Würmern. Dies gilt besonders für dauerhaft frei lebende Katzen.

Der Weg aus diesem Kreislauf ist die Kastration aller Katzen und Kater. Letztendlich stammen alle verwildert lebenden Katzen von Hauskatzen ab, deren Fortpflanzung nicht kontrolliert wurde. Um eine Vermehrung zu verhindern, müssen weibliche und männliche Katzen ab dem fünften Lebensmonat kastriert und mittels Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet werden. Eine Kastration bringt auch weitere Vorteile: Die Gefahr der Ansteckung mit Katzenkrankheiten verringert sich durch ein verändertes Revierverhalten kastrierter Katzen und Kater. Es kommt zu weniger Revierkämpfen und damit verbundenen Verletzungs- und Infektionsgefahren.

Katzenhalterinnen und -halter, die gegen diese Pflicht verstoßen, können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden. Im Einzelfall kann nach Prüfung eine Ausnahme von den Bestimmungen zugelassen werden, beispielsweise für Züchter.

Häufig gestellte Fragen


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