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Kindergarten & Co


 

Bild 59 © Stadt Bonn - Das Bild zeigt einen Kindergarten

Bild 58 © Stadt Bonn- Ein Foto mit Kindern in einer Kindertagesstätte

Kindergarten-Informationssystem - KIGAN
URL: http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/kin d_jugend_familie/kindergarten/09359/index.html?lang=de

Kindergartenbeiträge
URL: http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/kin d_jugend_familie/kindergarten/09988/index.html?lang=de

Tagespflege (Tagesmütter)
URL: http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/kin d_jugend_familie/angebote_hilfen/tagespflegestellen/index.ht ml

Offene Ganztagsschulen
URL: http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/sch ulen/offene_ganztagsschulen/index.html

Integrative und heilpädagogische Kindertagesstätten in Bonn
URL: http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/beh inderung/00232/index.html

Wie erhalte ich einen Platz in einer Kindertageseinrichtung?

Um einen Platz für Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung zu bekommen, sollten Sie es direkt bei der Einrichtung anmelden, die Sie für Ihr Kind wünschen beziehungsweise die über freie Plätze verfügt. Darüber hinaus können Sie über das Familienbüro eine Unterstützung erhalten:


Ansprechpartner im Familienbüro
URL: http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdien ste_online/buergerservice_a_z/01664/index.html?lang=de

Wann melde ich mein Kind an?

Um allen Eltern eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, bieten Kindertageseinrichtungen im Rahmen eines neuen Anmeldeverfahrens einen festen Anmeldetermin voraussichtlich im Februar eines jeden Jahres. Den genauen Termin entnehmen Sie bitte den Hinweisen in der Tagespresse.
Grundsätzlich sollen alle Betreuungsverträge zwischen den Eltern und den Kindertageseinrichtungen bis zum 31. März eines jeden Jahres abgeschlossen sein. Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen und bitten Sie deshalb, diesen Termin einzuhalten.

Sobald Ihr Kind in die Einrichtung aufgenommen ist, ist für die Betreuung ein gesetzlicher Elternbeitrag an das Amt für Kinder, Jugend und Familie zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern. Sie können sie dem folgenden Download entnehmen.


Letzte Aktualisierung: 2. Juli 2010




 


 

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